Die Mitglieder der RKM sind laut Satzung des Vereins rechtlich selbständige staatliche Musikhochschulen nach dem jeweiligen Landesrecht. Sie verfügen über ein eigenes Rektorat (oder Präsidium) sowie einen eigenen Senat, erfüllen die Qualitätsstandards der RKM und identifizieren sich mit den Zielen und dem Leitbild der RKM. Eine weitere Bedingung für die Mitgliedschaft in der RKM ist die eigenständige Mitgliedschaft in der HRK.
Nachricht vom 17. Mai 2010, 16:49:12.











