Logo der Deutschen Musikhochschulen
Über unsAktuellesWettbewerbe ProjektePresse
MitgliederGremienSatzungLeitbildBeschlüsse
KontaktIntern

Beschlüsse und Empfehlungen

Die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) koordiniert die musikhochschulspezifischen Aufgaben im Hinblick auf Lehre, Forschung und künstlerische Entwicklungsvorhaben. Wir fördern den Erfahrungsaustausch in inhaltlichen und organisatorischen Fragen. Dazu werden auf den Konferenzen Beschlüsse gefasst, die den einzelnen Hochschulen als Empfehlung dienen.

Empfehlungen der AG-Qualitätssicherung
Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe der RKM (AG-Qualitätssicherung) zum Thema Bologna-Reform an den deutschen Musikhochschulen wurden am 18. Mai 2010 im Rahmen der Rektorenkonferenz in Trossingen einstimmig beschlossen. Ziel der Empfehlungen ist es, weiterhin sicherzustellen, dass die nationale und internationale Studentenmobilität gewährleistet ist und alle deutschen Musikhochschulen gleiche Regeln bei der Anerkennung von Modulen Prüfungsleistungen anwenden.
Empfehlungen der AG-Qualitätssicherung Trossingen 2010 Druckversion


Sprachvoraussetzungen für ausländische Studienbewerber
RKM Beschluss Sprachvoraussetzungen Detmold 2009 Druckversion


Sprachanforderungen für ausländische Studienbewerber
Die RKM empfiehlt, dass Studienanfänger nach spätestens dem 2. Semester an deutschen Hochschulen ein deutsches Sprachniveau erreicht haben müssen, das mindestens TestDaF 3 entspricht. TestDaF 3 wird als Testverfahren empfohlen.
RKM Beschluss Sprachvoraussetzungen Freiburg 2008 Druckversion

Situation der Lehrbeauftragten
Die RKM setzt sich dafür ein, die Situation der Lehrbeauftragten an deutschen Musikhochschulen zu verbessern. Nur an Musikhochschulen wird die Lehre teilweise durch Lehrbeauftragte sichergestellt, nicht nur ergänzt, wie an anderen Hochschulen. Diese besonders verantwortungsvolle Aufgabe muss angemessen honoriert werden. Ziel müssen Stellenpläne sein, die eine Sicherstellung der Lehre durch hauptamtliche Kräfte ermöglicht.

Die RKM fordert die zuständigen Ministerien auf:

  • die für die Finanzierung von Lehraufträgen zur Verfügung stehenden Mittel zu erhöhen,
  • zusätzliche Mittelbaustellen zu schaffen,
  • den Hochschulen - soweit noch nicht geschehen - völlige Autonomie in Bezug auf die Gestaltung der Honorarsätze zu gewähren.
RKM Beschluss Lehrbrauftragte Druckversion