- im Wettbewerbssemester an einer der 24 Musikhochschulen der RKM immatrikuliert ist,
- am Wettbewerbsdatum das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- von der meldenden Hochschule für die Teilnahme vorgeschlagen wird.
Im Falle eines Ensembles müssen alle Ensemblemitglieder die Bedingungen erfüllen.
















