Satzung der Wettbewerbe - Neufassung von Januar 2010 (Druckversion)
Wenn Sie am Mendelssohn- oder am Hochschulwettbewerb teilnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen die
Satzung der Wettbewerbe auszudrucken und aufmerksam zu lesen. Sie enthält
wichtige Hinweise zu den Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie zu der Fächerausschreibung für die kommenden Jahre.
Die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM)
führt sowohl den Wettbewerb um den Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Preis als auch
den Hochschulwettbewerb durch. Beide Wettbewerbe werden aus diesem Grund
in der gleichen Satzung behandelt.
Der Mendelssohn-Wettbewerb steht allen Studierenden offen,
die an einer Musikhochschule in der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert
sind. Der Wettbewerb wird von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz getragen.
Am Hochschulwettbewerb können nur Studierende teilnehmen,
die an einer Mitgliedhochschule der RKM immatrikuliert sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der
RKM.













